Allgemeine Geschäftsbedingungen der Volkshochschule Schweinfurt |
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Zustandekommen des Vertrags |
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Mit der Anmeldung und deren Annahme durch die Volkshochschule kommt unter
Anerkennung der allgemeinen Geschäftsbedingungen ein Vertrag zustande. Hierdurch werden vertragliche Rechte und Pflichten zwischen der vhs als Veranstalterin und der anmeldenden Person begründet. Der Umfang der Leistungen der Volkshochschule ergibt sich aus der aktuellen Kursbeschreibung. Nach Vertragsabschluss ist ist der/die Vertragspartner/-in
zur Zahlung der Kursgebühr und etwaiger Materialkosten verpflichtet. Eine
Teilnahme an Kursen ohne vorherige Anmeldung ist nicht möglich. Der Versand einer Anmeldebestätigung stellt eine reine Serviceleistung dar und ist nicht bedeutsam für die Wirksamkeit des Vertragsverhältnisses. |
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Zahlungsmodalitäten |
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Das Teilnahmeentgelt wird sofort zur Zahlung fällig. Bei Teilnahme am SEPA- Lastschriftverfahren wird dem/der Vertragspartner/in
die Fälligkeit (der Abbuchungstag) per Vorabinformation (prenotification), spätestens sechs Geschäftstage vor Fälligkeitstermin
schriftlich mitgeteilt. Die Zahlung per Rechnungstellung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich und grundsätzlich mit einer Bearbeitungsgebühr von mindestens 10 € verbunden. |
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Ermäßigungen |
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Was wird ermäßigt? Für Kurse, die mit einem (E) neben dem Kurstitel gekennzeichnet sind, können Sie eine Ermäßigung von 20% der Kursgebühr erhalten als: · Arbeitslose(r) mit Leistungsbezug · Auszubildende(r) · Eltern oder Kind aus einer Familie mit mindestens 3 Kindern unter 18 Jahren · Schüler/in oder Student/in · Schwerbehinderte(r) . Bundesfreiwilligendienstleistende(r) . Freiwillige(r) im Sozialen/Ökologischen Jahr Für alle Kurse gilt: . 50% Ermäßigung für Sozialausweisinhaber/innen, mindestens jedoch 16,50 € Eigenbeteiligung . 10% Rabatt für Inhaber der Bayerischen Ehrenamtskarte oder der Juleica (mindestens jedoch 16,50 € Eigenbeteiligung) Wie bekommen Sie diese Ermäßigung? Legen Sie bitte bei der Anmeldung einen entsprechenden Nachweis vor. Bei schriftlichen oder Fax-Anmeldungen genügt eine Kopie des Nachweises. Leider können wir nachträglich eingereichte Nachweise nicht mehr zur Ermäßigung anerkennen. |
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Kursabsagen und Änderungen |
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Wenn sich nicht genügend Teilnehmer/Innen für eine geplante Veranstaltung angemeldet haben, muss diese abgesagt werden, es sei denn wir vereinbaren nach Rücksprache mit Ihnen eine Aufzahlung. Bei Ausfall einer Veranstaltung oder Kursterminen bieten wir ggf. Ersatztermine an. Eine Veranstaltung kann vorzeitig abgebrochen werden aus Gründen, auf die die vhs keinen Einfluss hat, (z.B. Ausfall einer Kursleitung wegen Krankheit). In diesem Fall wird das Entgelt nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zum Gesamtumfang der Veranstaltung geschuldet. Das gilt dann nicht, wenn die Berechnung der erbrachten Teilleistung für die Teilnehmenden unzumutbar wäre, insbesondere wenn die erbrachte Teilleistung ohne Wert ist. Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch eine bestimmte Kursleitung durchgeführt wird. Die vhs behält sich deshalb vor, andere als die namentlich angekündigten Kursleitungen mit adäquater Qualifikation einzusetzen. . |
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Gebührentabelle für FremdsprachenkurseDie Gebühren für die Fremdsprachenkurse sind gestaffelt nach Anzahl der gemeldeten Teilnehmenden : |
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Rücktritt |
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(1) Ein Rücktritt von Kursen ist möglich: |
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Kündigung durch die vhs |
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Die vhs kann unter den Voraussetzungen des § 314 BGB kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor: • Gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung, insbesondere Störung des Informations- bzw. Veranstaltungsbetriebes durch Lärm- und Geräuschbelästigungen oder durch querulatorisches Verhalten • Ehrverletzungen aller Art gegenüber der Kursleitung oder Beschäftigten der vhs • Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften (Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Volks- oder Religionszugehörigkeit etc.) • Missbrauch der Veranstaltungen für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen aller Art • beachtliche Verstöße gegen die Hausordnung. Statt einer Kündigung kann die vhs die betroffene Person auch von einer Veranstaltungseinheit ausschließen. Der Vergütungsanspruch der vhs wird durch eine solche Kündigung oder durch einen Ausschluss nicht berührt |
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Kündigung durch den/die Vertragspartner/-in |
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Weist die Veranstaltung einen Mangel auf, der geeignet ist, das Ziel der Veranstaltung nachhaltig zu beeinträchtigen, hat der/die Vertragspartner/-in die vhs auf den Mangel hinzuweisen und ihr innerhalb einer zu setzenden angemessenen Nachfrist Gelegenheit zu geben, den Mangel zu beseitigen. Geschieht dies nicht, kann der/die Vertragspartner/-in nach Ablauf der Frist den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Der/die Vertragspartner/-in kann den Vertrag kündigen, wenn die weitere Teilnahme an der Veranstaltung wegen gravierender organisatorischer Änderungen unzumutbar ist. In diesem Fall wird das Entgelt nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zur gesamten Veranstaltung geschuldet. Das gilt dann nicht, wenn die Berechnung der erbrachten Teilleistung für den/die Vertragspartner/-in unzumutbar wäre, insbesondere wenn die erbrachte Teilleistung für den/die Vertragspartner/-in wertlos ist. |
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Online- /Hybridkurse |
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Voraussetzung zur Teilnahme ist eine gültige E-Mail-Adresse. Virtuelle bzw. Online-Kurse werden auf der Lernplattform vhs.cloud, dem Online-Netzwerk der Volkshochschulen in Deutschland, durchgeführt.
Die Verwendung anderer Plattformen ist nicht zugelassen. Mit der Anmeldung zu einem Online-Kurs geben Sie Ihr Einverständnis, dass der Kursraum visuell im Internet übertragen wird. Teilnehmende, die sich im Bildausschnitt befinden, sind ggf. auf der Online-Übertragung sichtbar. Der Kurs wird nicht aufgezeichnet. Es dürfen keine Inhalte mitgeschnitten bzw. Bildschirmfotos angefertigt werden. Bei verwendetem Unterrichtsmaterial ist auf das Urheberrecht zu achten. Auf die Privatsphäre aller Kursbeteiligten ist zu achten. Die Weitergabe von Zugangsdaten und Links an Dritte ist nicht gestattet. Es gelten ergänzend die AGB und die Datenschutzbestimmungen der vhs.cloud, die beim erstmaligen Login bestätigt werden müssen. |
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Kinderkurse |
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Bei Kursen für und mit Kindern kann die vhs keine lückenlose Betreuung und Kontrolle der Kinder im Sinne einer umfassenden Aufsicht gewährleisten. Die Kursleitungen treffen insbesondere keine Sorge für den Rückweg minderjähriger Kursteilnehmer/innen nach Beendigung des jeweiligen Kurstermins. Diese Verantwortung obliegt in vollem Umfang den Eltern/Erziehungsberechtigten. |
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Prüfungen |
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Eine Anmeldung für Prüfungen ist nur mit persönlicher Vorsprache und Unterschrift möglich. Die Bezahlung der Prüfungsgebühren erfolgt am Tag der Anmeldung. Nach der Anmeldung ist ein Rücktritt nicht mehr möglich. Fremdkosten, die der vhs durch ein Fernbleiben von der Prüfung entstehen, sind zuzüglich einer Verwaltungsgebühr von der angemeldeten Person zu tragen. Es gelten ergänzend die Geschäftsbedingungen und die Prüfungsordnungen des jeweiligen Prüfungsinstitutes, die im Sekretariat der vhs eingesehen werden können. |
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Gutscheine |
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Gutscheine der Volkshochschule gelten unbefristet und sind für alle Kurse und Veranstaltungen gültig mit Ausnahme von Kooperationen mit anderen Veranstaltern (z. Bsp. Tourist-Information oder Naturwissenschaftlicher Verein). Auch nicht namentlich benannte Personen sind zur Einlösung berechtigt.
Eine Auszahlung des Gegenwerts bzw. des Restwerts des Gutscheines ist nicht möglich. |
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Urheberschutz |
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Fotografieren und audiovisuelle Mitschnitte sind in den Kursen und Veranstaltungen nur mit
Erlaubnis der Volkshochschule gestattet. Ausgeteiltes Lehrmaterial darf ohne Genehmigung der
Volkshochschule nicht vervielfältigt werden. Die in EDV-Kursen verwendete Software darf weder
kopiert noch für anderweitige Zwecke verwendet werden. |
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Haftung |
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Die Haftung der Volkshochschule für Schäden jedweder Art, soweit es sich nicht um Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt, gleich aus welchem Rechtsgrund
sie entstehen mögen, ist auf die Fälle beschränkt, in denen der Volkshochschule Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit zur Last fällt. |
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Teilnahme |
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Sie können an Veranstaltungen der Volkshochschule teilnehmen, wenn Sie das 15. Lebensjahr vollendet haben. Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche sind besonders ausgewiesen. Teilnahmeberechtigt sind nur die in der Anmeldebestätigung namentlich genannten Personen, es sei denn, die vhs stimmt einer Vertragsübertragung auf eine dritte Person zu. Die im jeweiligen Schulungsgebäude ausgehängte Hausordnung, die Nutzungsordnung für die EDV-Einrichtung sowie die Hygieneregeln sind zu beachten. | ||||||||||||||||
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Anmelden ist billiger |
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Sie haben vergessen sich anzumelden? Pech, wenn der Kurs abgesagt werden musste und Sie konnten nicht verständigt werden.
Glück, dass es das vhs-Sekretariat gibt, wo Sie sich nach dem ersten Treffen unverzüglich unter 09721 51-5444 anmelden sollten. Als Bearbeitungsgebühr
sind zusätzlich 15,50 € fällig wenn wir feststellen, dass keine Anmeldung vorliegt. | ||||||||||||||||
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Beirat |
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Wenn Sie ein Anliegen haben, bei dem unsere Beiratsmitglieder Ihnen helfen können, wenden Sie sich bitte an Frau Ursula Waker: E-Mail: urswaker@t-online.de als Vertreterin der Dozentinnen und Dozenten oder an Frau Dr. Dorothee Wittmann-Klemm: E-Mail: dr.wittmann-klemm@gmx als Vertreterin der Teilnehmer/innen. | ||||||||||||||||
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Förderverein |
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Wir freuen uns über jede neue Mitgliedschaft, denn das zeigt uns, dass Interesse an der Arbeit der Volkshochschule besteht. Anmelden können Sie sich über vhs@schweinfurt.de oder bei der Volkshochschule, Schultesstraße 19b, 97421 Schweinfurt. Das Anmeldeformular zur Mitgliedschaft können Sie hier herunterladen. |
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