Hinweise zu Barrierefreiheit
Beratung:
Sollten Sie eine Beratung benötigen und Fragen haben zu Kursinhalten, Lerntempo und der Zugänglichkeit einzelner Veranstaltungsorte auch im Landkreis, so rufen Sie uns an. Wir klären Ihre Fragen mit Ihnen im Gespräch und finden Lösungen.
Tel.: 09721/ 515444
Die Verwaltung der vhs ist im 2. Stock des Seminarhauses zu finden.
Zugänglichkeit des vhs Seminarhauses in der Schultesstr. 19b:
vhs-Hauszugang, Schultesstr. 19b:
ebenerdig, eine elektrische Automatiktür, bei einfacher Öffnung 1,10 m breit, bei beidseitiger Öffnung 2,38 m breit
Aufzug:
alle vhs-Räume sind ebenerdig mit dem Aufzug erreichbar
Aufzug-Türbreite 0,90 m; Kabinenmaß: ab Haltegriff 1 m breit (1,10 m Bodenbreite), 1,40 m tief; 2,20 m hoch weiter
Assistenzdienst:
Um Menschen mit Behinderung eine Teilnahme am Programm der Volkshochschule Schweinfurt zu erleichtern, bietet die Offene Behindertenarbeit (OBA) der Diakonie Schweinfurt einen individuellen Assistenzdienst an. Geschulte Assistentinnen unterstützen Teilnehmer/innen mit Behinderung während der Kursdauer und assistieren bei der Ausübung der jeweiligen Kurstätigkeit. Entstehende Betreuungskosten können ggf. über die zuständige Pflegekasse abgerechnet werden. Aus organisatorischen Gründen ist eine rechtzeitige Anmeldung nötig. Für nähere Informationen oder zum Abrufen des Assistenzdienstes wenden Sie sich bitte an die OBA in Schweinfurt, An den Schanzen 4, Tel.: 09721/ 2087 320
Gehörlosendolmetscher:
Sobald sich fünf gehörlose Menschen zu einem vhs-Angebot der vhs Schweinfurt anmelden und einen Gehörlosendolmetscher benötigen, hat sich der Förderverein der vhs bereit erklärt, sich an der Finanzierung der Dolmetscherkosten zu beteiligen, falls dies erforderlich sein sollte.
Bitte zur Klärung Kontakt aufnehmen zum Verwaltungsleiter der vhs: Rainer Forster.
Erklärung zur barrierefreien Kommunikation:
Diese Erklärung wurde am 04.04.2024 erstellt und gilt für die Webseite vhs-schweinfurt.de und die Subdomains der Seite.
Die Volkshochschule der Stadt Schweinfurt ist bemüht, ihre Webseite vhs-schweinfurt.de im Einklang mit der Bayerischen Digitalverordnung (BayDiV) barrierefrei zugänglich zu machen.
Derzeit entsprechen die unten aufgeführten Themenbereiche laut Ausnahme von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der EU-Richtlinie 2016/2102, nicht vollständig dem gültigen Stand der Barrierefreiheit:
- Videos
- PDF-Dokumente
- Blätterkataloge
- Inhalte in einfacher Sprache und Gebärdensprache
Bekannte Probleme bei der Barrierefreiheit:
- Kontaktformuluare
- Alternativtexte und Bildbeschreibungen
- Fehlererkennung bei der Suche
- Für die externen Anwendungen Youtube und Google-Maps liegen derzeit keine Informationen zur Barrierefreiheit vor
Die Volkshochschule Schweinfurt arbeitet kontinuierlich an einem Ausbau der Barrierefreiheit von vhs-schweinfurt.de.
FEEDBACK UND KONTAKTANGABEN
Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns über das Kontaktformular mitteilen. Wir bemühen uns diese Anregungen umzusetzen.
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:
Stadt Schweinfurt - Volkshochschule
Markt 1
97421 Schweinfurt
E-Mail: vhs@schweinfurt.de
DURCHSETZUNGSVERFAHREN
Die zuständige Stelle zur Prüfung und Durchsetzung von Barrierefreiheit ist das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung.
Unter folgenden Kontaktdaten können Sie einen Antrag auf Prüfung der Barrierefreiheit stellen:
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Webseite: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html