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Pflegeheimaufenthalt - und wer trägt die Kosten? Der Sozialhilferegress und die Unterhaltspflicht gegenüber den Eltern
Kursnummer | CSH01 |
Beginn | Di., 11.03.2025, 19:00 - 20:30 Uhr |
Kursgebühr | 0,00 € |
Dauer | 1 mal |
Kursleitung |
Thomas Wolfrum
|
Kursort | |
Freie Plätze | 23 |
Der Sozialhilferegress und die Unterhaltspflicht gegenüber den Eltern.
Die Veranstaltung befasst sich mit zwei Themenbereichen, die zuletzt trotz Einführung der Pflegeversicherung eine immense praktische Bedeutung gewonnen haben und deren Relevanz dennoch den Betroffenen erst spät, dann aber umso heftiger bewusst wird.
Inhalt der Veranstaltung sind folgende Themenkomplexe:
Voraussetzung der Unterhaltspflicht gegenüber den Eltern, Bedeutung von Wart- und Pflegerechten in Vermögensübergabe- und Leibgedingverträgen, Rückgriffsvoraussetzungen für Ansprüche des Sozialhilfeträgers, Zugriffsmöglichkeiten des Sozialhilfeträgers auf Grundstücke und Versorgungsrechte usw. und Möglichkeiten der Vermeidung des Rückgriffs.
Der Referent ist Rechtsanwalt sowie Fachanwalt für Erb- und Steuerrecht.
Die Veranstaltung befasst sich mit zwei Themenbereichen, die zuletzt trotz Einführung der Pflegeversicherung eine immense praktische Bedeutung gewonnen haben und deren Relevanz dennoch den Betroffenen erst spät, dann aber umso heftiger bewusst wird.
Inhalt der Veranstaltung sind folgende Themenkomplexe:
Voraussetzung der Unterhaltspflicht gegenüber den Eltern, Bedeutung von Wart- und Pflegerechten in Vermögensübergabe- und Leibgedingverträgen, Rückgriffsvoraussetzungen für Ansprüche des Sozialhilfeträgers, Zugriffsmöglichkeiten des Sozialhilfeträgers auf Grundstücke und Versorgungsrechte usw. und Möglichkeiten der Vermeidung des Rückgriffs.
Der Referent ist Rechtsanwalt sowie Fachanwalt für Erb- und Steuerrecht.
Datum
11.03.2025
Uhrzeit
19:00 - 20:30 Uhr
Ort
Hauptstr. 25,
3_Schwebheim, Bürgerhaus (Arkadensaal)